Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
1.1 Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Mamahaus STG, Alexanderstraße 100, 70182 Stuttgart (nachfolgend "Vermieter") gelten für alle Verträge, die ein Verbraucher oder Mieter mit dem Mamahaus STG abschließt.
1.2 Hiermit wird der Einbeziehung von etwaigen eigenen Bedingungen des Mieters widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
Die Vertragssprache ist Deutsch.
1.3 Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Verbraucher. Verbraucher (nachfolgend "Mieter" genannt) ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
2. Vertragsgegenstand
Der Vermieter stellt dem Mieter die Benutzung von Bewegungselementen (nachfolgend "Elemente" genannt) für Babys und Kleinkinder mietweise zur Verfügung.
Die AGB gelten für alle Elemente im Miet-Sortiment des Vermieters. Der Vermieter kann jederzeit das Angebot und die Preise anpassen.
3. Vertragsschluss
3.1 Die Darstellung und die enthaltenen Elementbeschreibungen auf der Website sowie auf Social Media Kanälen des Vermieters stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern dienen als unverbindliche Aufforderung an die Mieter, die Elemente zu mieten.
3.2 Der Mieter kann das Angebot über die E-Mail-Adresse [email protected]sowie DMs auf den entsprechenden Social Media Kanälen und Verkaufsplattformen abgeben.
3.3 Der Mieter gibt ein Angebot ab, indem er die gewünschten Elemente sowie die gewünschten Modalitäten (Wunschzeitraum sowie Mietdauer) benennt.
Die Mietdauer wird bei der Angebotsabgabe vom Mieter festgelegt und kann nachträglich nur mit der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Vermieters geändert werden, jedoch nur bei Vorhandensein freier Kapazitäten und kann daher nicht versprochen werden.
3.4 Der Vermieter kann das Angebot innerhalb von fünf Tagen annehmen, in dem der Mieter über das angefragte Kommunikationsmedium einen entsprechenden schriftlichen Mietvertrag unter Angabe seiner folgenden Mieterdaten erhält:
- Vorname, Nachname
- Adresse
- Mobilnr.
- E-Mail-Adresse
- Gewünschte Bezahlmethode (Zahlungsmöglichkeiten sind: Banküberweisung, PayPal oder Barbezahlung)
Der Mieter ist vor Erhalt der Elemente zur Vorkasse verpflichtet, wobei ihm ausschließlich die zuvor genannten drei angegebenen Bezahlmethoden zur Verfügung stehen.
3.5 Der Mieter kann Elemente für einen späteren Zeitpunkt reservieren. Die Vorgehensweise entspricht derjenigen der Miete in 3.4.
Die Gebühr für die Reservation entspricht einem Drittel der Mietgebühr für den gewählten Mietzeitraum. Übernimmt der Mieter die Elemente wie vereinbart, wird die Reservationsgebühr auf die Mietgebühr angerechnet. Sieht der Mieter vor Übernahme der Elemente von der Miete ab und meldet dies nicht mindestens 14 Tage vor Mietbeginn, verfällt die Reservationsgebühr.
3.6 Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots zu laufen und endet mit dem Ablauf des siebten Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt.
Nimmt das Mamahaus STG das Angebot des Mieters innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Mieter nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.
3.7 Das Angebot gilt, solange der Vorrat reicht.
4. Zahlungen
4.1 Die Elemente werden erst vermietet, wenn der Mieter die komplette Mietgebühr gezahlt hat.
4.2 Hat der Vermieter ein dauerhaftes Lieferhindernis, insbesondere höhere Gewalt oder Nichtbelieferung durch eigene Lieferanten, obwohl rechtzeitig ein entsprechendes Deckungsgeschäft getätigt wurde, nicht zu vertreten, so hat der Vermieter das Recht, insoweit von einem Vertrag mit dem Mieter zurückzutreten. Der Mieter wird darüber unverzüglich informiert und empfangene Leistungen, insbesondere Zahlungen, werden zurückerstattet.
Die Verpflichtung zum Ersatz von Verzugsschäden wird auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden begrenzt. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht für den Fall der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung. Von der voranstehenden Haftungsbegrenzung bleibt die Verzugshaftung des Vermieters wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit unberührt.
4.3 Die Preise verstehen sich als Bruttopreise.
5. Inhalte des Mietvertrags
5.1 Der Mietzeitraum kann entsprechend dem persönlichen Bedarf des Mieters frei gewählt werden und berechnet sich nach der Benennung des Wochentages. Erfolgt die Abholung z.B. am Sonntag einer Woche, so endet die Mietwoche mit Ablauf des Samstags der folgenden Woche. Dies gilt entsprechend für die nachfolgenden weiteren Mietwochen ebenso.
5.2 Die Höhe der Miete hängt von der gewählten Mietzeit ab. Einzelheiten ergeben sich aus den jeweiligen Elementseiten.
5.3 Während der Dauer der Miete darf der Mieter ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht die Elemente nicht zum Gebrauch an Dritte überlassen, insbesondere nicht verkaufen, verschenken, vermieten oder verleihen. Der Mieter ist verpflichtet, die Elemente während der Dauer der Miete von Rechten Dritter freizuhalten.
5.4 Der Mieter darf die Elemente nicht verändern. Keine Änderung der Elemente ist eine Mangelbeseitigung nach der Vorgaben des § 536a Abs. 2 BGB oder eine Abnutzung der Elemente durch den vertragsgemäßen Gebrauch i.S.d. § 538 BGB. Dem Mieter steht kein Aufwendungsersatz für von ihm vorgenommene Änderungen nach § 539 Abs. 1 BGB zu. Der Vermieter ist berechtigt, den ursprünglichen Zustand nach Vertragsende auf Kosten des Mieters wiederherzustellen. Der Mieter ist von seiner Kostenpflicht befreit, wenn der ursprüngliche Zustand nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand wieder hergestellt werden kann.
5.5 Setzt der Mieter den Gebrauch der Elemente nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis als verlängert, es sei denn, der Vermieter widerspricht. Hier fallen pro Tag Verzugskosten von 4 € an.
5.6 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Der Vermieter ist insbesondere, aber nicht ausschließlich, in folgenden Fällen zur außerordentlichen Kündigung berechtigt:
- Der unpünktlichen Zahlung des Nutzungsentgelts, wenn der Mieter bereits wegen wiederholter Zahlungsverzögerung abgemahnt oder erinnert worden ist;
- Gegen den Mieter gerichtete nachhaltige Pfändungen oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder gegen den Mieter eröffnete gerichtliche oder außergerichtliche Insolvenzverfahren;
- Der unbefugten Überlassung der Elemente an Dritte;
- Der erheblichen Gefährdung der Elemente durch mangelnde Pflege oder den unsachgemäßen und unrechtmäßigen Gebrauch; oder
- aus sonstigen wichtigen Gründen seitens des Vermieters.
Kündigt der Vermieter einen Mietvertrag, ist der Mieter verpflichtet, die Elemente mit sämtlichem Zubehör unverzüglich an den Vermieter herauszugeben. Im Voraus geleistete Zahlungen werden in diesem Fall nicht erstattet, unabhängig davon, wann der Mieter die Elemente zurückbringt.
6. Abholung
Alle Elemente müssen aktuell vom Mieter selbst beim Vermieter abgeholt werden. Der Vermieter setzt den Mieter über die Abholbereitschaft der Elemente in Kenntnis und vereinbart eine entsprechende Abholzeit.
Holt der Mieter die reservierten Elemente verspätet oder gar nicht ab, bleibt die Reservationsgebühr von einem Drittel der Mietkosten geschuldet.
7. Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung
Das Angebot vom Mamahaus STG ist das Angebot einer Bewegungselemente-Vermietung mit einer Abholung der Elemente in Stuttgart.
7.1 Widerrufsrecht
Der Mieter hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen, diesen Vertrag zu widerrufen.
7.2 Widerrufsfrist
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag der Zusendung des vom Vermieter unterzeichneten Mietvertrags.
Liegt der Mietbeginn innerhalb dieses Zeitraumes, so gilt die Widerspruchsfrist mit Beginn des Mietzeitraumes als verstrichen und der Mieter hat die vereinbarte Miete zu entrichten.
7.3 Adresse
Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Mieter dem Vermieter (Mamahaus STG, Alexanderstraße 100, 70182 Stuttgart, [email protected]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, eine E-Mail oder DM über Social Media Plattformen) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Mieter kann dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
7.4 Einhaltung der Frist
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Mieter die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
7.5 Folgen des Widerrufs
Wenn der Mieter diesen Vertrag widerruft, hat der Vermieter dem Mieter alle Zahlungen, die er bereits erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf beim Vermieter eingegangen ist. Für diese Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, welches bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden dem Mieter wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
7.6 Zurückbehaltungsrecht
Der Vermieter kann die Rückzahlung verweigern, bis er die eventuell bereits vermieteten Elemente wieder zurückerhalten hat.
7.7 Rückgabe der Elemente
Der Mieter hat die eventuell bereits erhaltenen Elemente unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen, ab dem Tag, an dem der Vermieter über den Widerruf dieses Vertrags unterrichtet wurde, an den Vermieter zurück zu übergeben.
7.8 Rückgabekosten
Der Mieter trägt die unmittelbaren Kosten der Rückgabe der Elemente.
7.9 Wertersatz
Der Mieter muss für einen etwaigen Wertverlust der Elemente nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Elemente nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
7.10 Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen möchten, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden es zurück.
- An Mamahaus STG, Alexanderstraße 100, 70182 Stuttgart, [email protected]
- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Miete der folgenden Elemente (*),
- Bestellt am (*),
- Eventuell erhalten am (*),
- Name des/der Mieter(s),
- Anschrift des/der Mieter(s),
- Unterschrift des/der Mieterss) (nur bei Mitteilung auf Papier),
- Datum
_______________________________________
(*) Unzutreffendes streichen
8. Verantwortlichkeit des Mieters
Die Nutzung hat gebrauchsüblich sorgfältig zu erfolgen, unter Minimierung der zu erwarteten Beschädigungen. Bei jeglicher Beschädigung oder sonstiger Beeinträchtigung der Mietelemente während der Mietzeit ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich über alle Einzelheiten des Ereignisses, das zur Beschädigung der Elemente geführt hat, schriftlich zu unterrichten.
Der Mieter darf die Elemente nicht selbst reparieren, keine eigenen Schrauben, Holzleim oder dergleichen verwenden. Der Vermieter behält sich das Recht vor, Kosten in Rechnung zu stellen, wenn die Elemente aufgrund von vom Mieter selbst durchgeführten Reparaturen beschädigt wurden bzw. nicht weiterverwendbar sind. Nach der Rückgabe der beschädigten Elemente wird sich der Vermieter um die Wiederherstellung oder fachgerechte Entsorgung kümmern.
Bei Beschädigungen der Elemente und sonstigen Verletzungen des zwischen dem Mieter und dem Vermieter geschlossenen Mietvertrages haftet der Mieter grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Die Elemente dürfen nur zum vertraglich vereinbarten vorgesehenen Zweck genutzt werden: Zur motorischen Entwicklung, zu Bewegungsübungen und zum Spiel.
Der Mieter haftet für Schäden (inkl. Diebstahl) an Elementen, die aufgrund ungenügender Betreuungs- und/oder Bewachungspflicht zurückzuführen sind, ungeachtet dessen, ob die Schäden vom Mieter oder Drittpersonen verursacht wurden.
Für die gründliche Reinigung und Desinfizierung ist der Vermieter vor und nach jeder Miete verantwortlich. Grobe Verunreinigungen können vom Mieter mit einem weichen feuchten Tuch und klarem lauwarmem Wasser (ohne Reinigungszusätze) vor der Rückgabe entfernt werden.
Auf den Elementen angebrachte Markierungen oder Etiketten dürfen nicht entfernt werden.
9. Gewährleistung, Haftung
9.1 Der Vermieter gewährleistet, dass die Elemente in hochwertigem, gebrauchsfähigem Zustand und frei von Mängeln übergeben werden. Teilweise sind jedoch leichte Gebrauchsspuren ersichtlich.
Die Elemente werden dem Mieter in sauberem Zustand übergeben und werden vor der Übergabe sorgfältig auf deren Funktionsfähigkeit und auf Freiheit von Mängeln kontrolliert.
Der Mieter hat bei der Übernahme die Elemente auf Vollständigkeit und Unversehrtheit zu prüfen. Mit Unterzeichnung der Abholbestätigung/Mietvertrags vor Ort bestätigt der Mieter den ordnungsgemäßen Erhalt der Elemente.
9.2 Es gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Die Gewährleistungsfrist für gebrauchte Elemente wird auf ein Jahr beschränkt.
9.3 Der Vermieter haftet für Schäden unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht. Für fahrlässiges Verhalten haftet der Vermieter nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung für die Erreichung des Vertrages zweckwesentlich ist und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht), soweit der Vermieter nach den bei Vertragsschluss bekannten Umständen typischerweise mit den verursachten Schäden rechnen musste. Im Übrigen ist die Haftung des Vermieters – auch für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen – ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gemäß Absatz 1 gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie oder einem arglistigen Verschweigen von Mängeln durch den Vermieter. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Etwaige gesetzliche Haftungsprivilegierungen zugunsten des Vermieters, z. B. nach §§ 7 bis 10 Telemediengesetzes der Bundesrepublik Deutschland, bleiben unberührt.
10. Sicherheitshinweise
Folgende Sicherheitshinweise sind vom Mieter bei der Benutzung der Elemente zu beachten:
- Kinder niemals unbeaufsichtigt spielen lassen
- Der Mieter hat vor jedem Einsatz sicherzustellen, dass die Elemente in tadellosem Sicherheitszustand und alle Elementteile entsprechend befestigt sind sowie keine Holzsplitter auf den Holzelementen abstehen (falls ja, sind sie vorsichtig mit feinem Schleifpapier zu entfernen)
- Der Mieter sorgt für die ausreichende Sicherheit bei der Benutzung der Elemente, evtl. auch mit Matten oder Polstern um und unter den Elementen um Stürze abzufedern
- Um einen festeren Halt zu haben, ist es empfehlenswert die Nutzer barfuß oder mit rutschfesten Socken auf die Elemente klettern zu lassen
- Die Elemente können auf rutschigen Böden wie Parkett, Laminat, Fliesen o.ä. verrutschen. Der Mieter hat daher auf rutschfeste Unterlagen zu achten
11. Abtretungs-, Verpfändungs-, Gebrauchsüberlassungsverbot
Ansprüche oder Rechte des Mieters gegen den Vermieter dürfen ohne dessen Zustimmung nicht abgetreten oder verpfändet werden, es sei denn, der Mieter hat ein berechtigtes Interesse an der Abtretung oder Verpfändung nachgewiesen. Während der Dauer des Mietvertrages dürfen jegliche Elemente im Besitz des Mieters, die gleichwohl im Eigentum des Vermieters stehen, vom Mieter weder einem Dritten überlassen, noch weiter vermietet, verpachtet, verkauft, mit einem Pfandrecht belastet oder auf sonst eine Weise zum Gegenstand einer Transaktion gemacht werden.
12. Datenschutz
Siehe die entsprechende Datenschutzerklärung unter www.mamahaus-stg.de/datenschutz
13. Online-Streitbeilegung und Verbraucherschlichtungsstelle
Sofern der Mieter Verbraucher ist, gilt folgender Hinweis:
Die Europäische Kommission bietet eine Plattform zur Online-Streitbeilegung an, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr zu finden ist. Der Anbieter ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
14. Änderungen
Der Vermieter ist jederzeit berechtigt, Änderungen der Nutzungsbedingungen vorzunehmen, sofern nicht wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses (insbesondere Art und Umfang, Laufzeit, Kündigung) umfasst sind. Die geänderten Bedingungen werden dem Mieter in Textform mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten bekannt gegeben. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Mieter diesen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung widerspricht. Der Vermieter wird den Mieter auf die Möglichkeit des Widerspruchs und Einhaltung der Frist gesondert hinweisen. Bei Ausübung des Widerspruchsrechts werden die Änderungen nicht Vertragsbestandteil und der Vertrag wird unverändert fortgesetzt. Bei einem fristgemäßen Widerspruch des Nachfragers gegen die geänderten Geschäftsbedingungen ist der Vermieter unter Wahrung der berechtigten Interessen des Nachfragers berechtigt, den mit dem Nachfrager bestehenden Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, zu dem die Änderung in Kraft tritt. Entsprechende Inhalte des Nutzers werden sodann in der Datenbank gelöscht. Der Nutzer kann hieraus keine Ansprüche gegen den Vermieter geltend machen.
15. Anwendbares Recht
Auf die AGB und die zwischen dem Vermieter und dem Mieter bestehende Vertragsbeziehung findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des deutschen-internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Wenn der Mieter Verbraucher ist, führt die Rechtswahl nicht dazu, dass ihm der Schutz entzogen wird, der ihm nach den zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Rechts gewährt wird, das an seinem gewöhnlichen Aufenthalt gilt. Die Rechtswahl bedeutet auch nicht, dass er sein Recht vor einem ausländischen Gericht durchsetzen muss.
16. Schlussbestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht. Ist der Mieter Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, wird als Gerichtsstand für alle zwischen dem Mieter und dem Vermieter erwachsenden Streitigkeiten Stuttgart vereinbart. Der Vermieter ist berechtigt, die aus dem Vertrag mit dem Mieter bestehenden Rechte und Pflichten ganz oder teilweise auf ein anderes Unternehmen zu übertragen. Der Mieter erhält von dem Vermieter eine Mitteilung über die Vertragsübernahme durch ein Drittunternehmen, in der auch eine Frist angegeben wird, innerhalb welcher der Mieter den Vertrag kündigen und das Löschen der Mieterdaten verlangen kann, falls er mit der Übertragung an das Drittunternehmen nicht einverstanden ist.